Nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen wir auf Basis der Buchführung Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie alle gewünschten bzw. erforderlichen betrieblichen und persönlichen Steuererklärungen. Entsprechend dem Auftrag übernehmen wir das gesamte Spektrum von der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten über die rechtzeitige Erstellung und elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, die Überwachung des Veranlagungsverfahrens und die Prüfung der Steuerbescheide bis hin zur Information über fällige Zahlungen. Das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, um auch Steuervorauszahlungen anzupassen, ist auch unser Fokus.
Im Rahmen der laufenden steuerlichen Beratung eröffnen wir unseren Mandanten die Möglichkeit, sich voll und ganz auf IHR GESCHÄFT zu konzentrieren. Im Einzelnen bieten wir Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen die folgenden Leistungen an:
• Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Berufsgrundsätzen für Steuerberater
• Beratung in Fragen der Bilanzierung und der Ausübung von Wahlrechten
• Offenlegung / Hinterlegung von Jahresabschlüssen
• Bearbeitung und Übermittlung von E-Bilanzen an die Finanzverwaltung
• Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
• Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
• Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
• Prüfung von Steuerbescheiden
• Führung von Rechtsbehelfsverfahren
• Vertretung vor Finanzgerichten
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